"Strategie und Taktik entscheiden ... nicht nur beim Schach."
Der Berater hilft bei EV,Gerichtsvollzieher, Pfändung, EV und Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Gerichtsvollzieher
Der grimmige Kerl da vor der Tür sieht aus wie ein Gerichtsvollzieher ... dann wird es wahrscheinlich einer sein! Falls er Sie zum ersten Mal besucht, dann bitten Sie ihn ruhig herein. Versichern Sie Ihre Freude über den unverhofften Besuch und die Ehre seine Bekanntschaft zu machen. Dann widersprechen Sie erst einmal allem ... ganz gleich was er will. Nun rufen Sie gelassen Ihren Joker an.

Gerichtsvollzieher sind streng an gesetzliche Vorschriften gebunden. Und doch haben sie einen Ermessens- spielraum. Und weil diese arbeitsscheue Spezies der Gattung Geldeintreiber einfache Lösungen bevorzugt, kann man mit ihnen verhandeln!

Liegen lassen dürfen Sie die Sache freilich nicht, sonst geht alles seinen Gang, und Sie werden mit Pfändungen, Eidesstattlicher Versicherung, Insolvenz und ähnlichen unerfreulichen Dingen konfrontiert.

Nach dem ersten Besuch des ungeliebten Mannes haben Sie ein bis zwei Wochen Zeit, um die Sache zu klären. Eine Lösung können wir sowohl mit dem Gläubiger wie mit dem Vollstrecker ausverhandeln. Dem Vorschlag einer Teilzahlung darf und will sich der Vollstreckungsbeamte ohnehin nicht widersetzen. Und wenn Sie sich gut mit ihm stellen, wird er seine Besuche zukünftig sogar mit Ihnen absprechen.

Rufen Sie mich an oder schicken Sie eine kurze Nachricht, damit wir die richtigen Schritte einleiten können.