Zeigen Sie Ihrem Vermieter, wer Herr in seinem Haus ist!
Beratung bei fristloser Kündigung der Mietwohnung und Räumungsklage
Wohnungskündigung und Räumungsklage
Sind Sie Ihrem Vermieter unsympathisch? Scheint so, als wolle er sie loswerden. Doch so leicht, wie sich Vermieter das vorstellen, ist das bei Weitem nicht. In der Regel haben Mieter die besseren Karten, zumal Sie jetzt den Joker aus dem Ärmel ziehen und mich für Sie verhandeln lassen.

Als ehemaliger Geschäftsführer einer Wohnungsverwal- tungsgesellschaft verfüge ich über eine Menge Erfahrung in solchen Geschichten. Seinerzeit stand ich freilich auf der anderen Seite. Aber Sie wissen ja: Übergelaufene Agenten sind ein Sicherheitsrisiko für die alten Verbündeten, denn sie spielen Insider- Informationen ins feindliche Lager. Und genau das habe ich jetzt vor: Ich wechsle die Seiten und werde Ihr Berater.

Wenn Sie also in Ihrer Wohnung nicht gerade Pferde gehalten, eine Diskothek oder vergleichbare Etablissements betrieben, oder Ihre Frau aus dem Fenster geworfen haben, dann müssen Sie sich keine allzu großen Sorgen machen.

Während sich bei fristloser Kündigung häufig durch die Beseitigung des Kündigungsgrunds eine schnelle Lösung erzielen läßt, werden wir im Falle einer Räumungsklage ohne Rechtsanwalt nicht auskommen, zumal wir dann auf rein juristischer Ebene jonglieren. Doch auch in diesem Fall geht es darum, den Rechtsanwalt mit Argumenten zu versorgen, die wir gemeinsam erarbeiten müssen.

Schicken Sie einfach eine Anfrage mit kurzer Beschreibung der Umstände, damit ich mir ein Bild machen kann. Ich rufe Sie noch am gleichen Tag an, damit wir Ihren Fall besprechen und die ersten Schritte veranlassen können.