"Strategie und Taktik entscheiden
nicht nur beim Schach."
Beratung und Hilfe bei Kontopfändung / Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Kontopfändung
Zu dumm, solche Dinge geschehen immer zum falschen Zeitpunkt. Aber seien Sie ausnahmsweise mal ehrlich: Sie wußten doch, daß irgendwo da draußen ein vollstreckbarer Titel gegen Sie umherschwirrt. Jetzt hat der Gläubiger ernst gemacht und Sie haben erst mal keinen Zugriff auf Ihr Konto.

Rechtliche Situation:
Der Gläubiger hat also einen Pfändungsbeschluss, bzw. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Ihrer Bank zugestellt und die kontoführende Bank als Drittschuldner in Anspruch genommen. Nach Zustellung des Pfändungs- beschlusses darf die Bank zwei Wochen lang keine Auszahlung mehr leisten. Weder an Sie, aber eben auch nicht an den Gläubiger. Wir haben also 14 Tage Zeit, um die Sache zu klären.

Lösungen:
1. Der erste Ansprechpartner ist der Gläubiger, bzw. dessen Anwalt. Dieser ist nicht selten bereit, gegen eine Teilzahlung die Kontopfändung wieder aufzuheben. So könnten Sie innerhalb von 1-2 Tagen über Ihr Konto wieder verfügen.

2. Falls dies keinen Erfolg hat, bleibt noch der rechtliche Weg. Sie können einen s.g. Freigabeantrag beim Vollstreckungsgericht erwirken. Das Gericht bestimmt dann einen Geldbetrag der an Sie ausgezahlt werden darf.

3. Sollten Sozialleistungen innerhalb der letzten 7 Tage auf Ihrem Konto eingegangen sein, so sind diese unpfändbar und müssen in voller Höhe an Sie ausgezahlt werden.